minderung
sie möchten ihr auto behalten aber einen teil des kaufpreises zurück erhalten, weil der wagen zu teuer war?
rücktritt
sie möchten den kaufvertrag rückgängig machen, das auto zurückgeben und den kaufpreis erstattet bekommen?
erreichbar
durch die nutzung moderner kommunikationsmittel ist eine schnelle erreichbarkeit gewährleistet - nehmen sie uns direkt beim wort
Auf diesen Seiten informiert die Anwaltskanzlei Tornow aus Osnabrück über Mängelrechte nach dem Autokauf
Wenn bei der Übergabe des Wagens ein erheblicher Mangel vorlag, kann der Käufer dem Verkäufer eine Frist zur Nachbesserung setzen. Scheitert diese Nachbesserung, kann der Käufer nach seiner Wahl entweder vom Kaufvertrag zurücktreten und den Wagen gegen Erstattung des Kaufpreises zurückgeben oder den Kaufpreis angemessen mindern und den Wagen behalten. Wenn Sie nach dem Neu- oder Gebrauchtwagenkauf unzufrieden sind, lassen Sie sich bezüglich Ihrer Rechte beraten!